Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

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Der Stille Raum geben

14.01.2026 · Beginn 18:00 Uhr, Ende 20:00 Uhr

Kapelle im Bischof-Leiprecht-Zentrum (Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart)

3 mal mittwochs, 14.01.; 28.01. und 11.02.2026

Einführung in die christliche Kontemplation

Unser Alltag ist geprägt von vielfältigen Eindrücken, Aufgaben und Herausforderungen. Wir empfinden uns bisweilen von außen geleitet, manchmal auch getrieben. Wie kann es gelingen, uns inmitten des Vielen zu zentrieren und Kraft zu schöpfen? Der Weg der Kontemplation kann ein solcher Zugang sein. Es ist ein Weg, der in die Stille führt, in die eigene innerste Mitte, in die heilsame Gegenwart Gottes, die unser Leben trägt und durchwirkt. Es geht dabei um Innehalten, geduldiges Wahrnehmen, Präsentsein mit allen Sinnen und Ankommen im Hier und Jetzt. Wer sich darauf einlässt, dem erschließt sich eine Quelle, die im Inneren strömt und auf uns wartet, die in der Tiefe nährt und stille Kraft schenkt.

Die drei Abende ermöglichen über geistliche Impulse und verschiedene Übungsformen einen Zugang zur Praxis der christlichen Kontemplation. Wir orientieren uns dabei an den Ansätzen von Franz Jalics SJ und Simon Peng-Keller.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich; bitte warme Socken mitbringen.

Referentin: Dr. Susanne Glietsch, Schuldekanin, Kontemplationsbegleiterin

Anmeldeschluss: 08.01.2026


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Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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