Stühle in Kirche
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Anmeldung 

Filmgespräch mit Sigrid Klausmann

21.10.2025 · Beginn 18:00 Uhr, Ende 21:00 Uhr

Bischof-Leiprecht-Zentrum, Stuttgart (Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart)

NICHT OHNE UNS!

von Sigrid Klausmann gibt Kindern auf der ganzen Welt eine Stimme. Der Dokumentarfilm nimmt alle seine Protagonisten ernst, hört ihnen zu und versteht ihren eindringlichen Appell und ihre Bitte, die Zukunft mitbestimmen zu wollen. Ob im Slum, im Township, der Metropole oder der Provinz, in der Steppe, dem Regenwald, in der Hochebene, auf dem verschneiten Berg, in der Kleinstadt, dem Flussdelta oder der idyllischen Einöde – Umweltverschmutzung, Klimawandel, Zerstörung des Lebensraums und der Ressourcen sind die universellen Themen. Wie auch die Angst vor Krieg, Katastrophen, Missbrauch und Gewalt alle Kinder eint. Europaweit ist NICHT OHNE UNS! (NOT WITHOUT US!) zum Festival-Hit avanciert und zum Liebling der Kinder- und Jugendjurys geworden. Der Film erhielt mehrere Preise

Ein bewegender Film, der aufgrund seiner Authentizität und der Begegnung auf Augenhöhe auch sehr gut in der Arbeit mit Jugendlichen einsetzbar ist. Durch die Untergliederung in einzelne Personen kann auch in Ausschnitten damit gearbeitet werden.

Wir laden ein zum anschließenden Filmgespräch mit der Regisseurin Sigrid Klausmann.

Veranstalter:
RPI Stuttgart in Kooperation mit der Fachstelle Medien

Anmeldung bis:
14. Oktober 2025

Kostenbeitrag:
6,- Euro


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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