Stühle in Kirche
Stühle in Kirche

 

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Meditationstage im Johann-Baptist-Hirscher-Haus

11.02.2027 - 14.02.2027 · Beginn 17:00 Uhr, Ende 13:00 Uhr

Johann-Baptist-Hirscher-Haus, Rottenburg (Karmeliterstrasse 9, 72108 Rottenburg)

Mal anders: Maria!
Neue Erfahrungs- und Resonanzräume erkunden anhand einer alten Tradition

Kulturelle Kompetenz gewinnen Schülerinnen und Schüler in der Begegnung mit bestehenden Traditionen und in der Entdeckung ihres Potentials zur Veränderung. Mittels ausgewählter Beispiele aus der Marienikonographie lässt sich darstellen, dass sich Entwicklungen im Zusammenspiel von kultureller Aneignung und deren performativer Überschreitung vollziehen.

Das Thema ist eingebettet in ruhige Tage, mit Schweigen sowie Sitzen in der Stille an einem geeigneten Ort, um das Gehörte auf sich wirken zu lassen, damit es sich entfalten kann.

Eine Fortbildung mit Sitzen in der Stille, Schweigen, Vorträgen, u.a.

Referent:in: Prof. Dr. Hildegard König, Tuttlingen
                    Gerd Lassak-Baumann, Rottweil

Veranstalter: HA Schulen/RPK in Kooperation mit den RPIs in der Diözese

Leitung: Martin Kratschmayer, RPI Stuttgart

Zielgruppe: Lehrkräfte aller Schularten, pastorale Mitarbeiter:innen (ehren- und hauptamtlich), Erzieher:innen

Anmeldeschluss: 30.11.2026

Kosten: 270,00 € Übernachtung/VP und TN-Gebühr
             Max. 16 TN

Bitte beachten Sie die Stornobedingungen des Johann-Baptist-Hirscher-Hauses


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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