Stühle in Kirche
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Was ist Glück?

21.04.2027 · Beginn 14:30 Uhr, Ende 17:00 Uhr

RPI Stuttgart, Bischof-Leiprecht-Zentrum (Jahnstraße 30, 70597 Stuttgart)

Und hat Glück mit Religion zu tun?

Das Wort „Glück“ selbst mag in der Heiligen Schrift selten direkt vorkommen, doch seine Essenz durchzieht unzählige Verse und Geschichten. Die Bibel bietet eine reiche Tapisserie von Umschreibungen und Beispielen für einen glücklichen Zustand, der weit über flüchtige Freude hinausgeht. Es ist ein Zustand tiefer Zufriedenheit, des Friedens und der Gewissheit, mit Gott im Einklang zu sein. Doch wie zeigt sich dieses biblische Glück im menschlichen Leben, und welche Geheimnisse birgt es?

Darauf sind viele Antworten möglich.

Mit dem neu entwickelten „Glückskoffer“ inklusive „Glückskarten“ wird eine religionspädagogische Sichtweise auf das Glück im Sinne von Bestärkung, Zuversicht und Segen ermöglicht. Die Zugänge sind vielfältig gewählt, so dass alle Kinder ganz egal was sie mitbringen, am Glück teilhaben. Die Materialien wurden in verschiedenen Schularten (insbesondere Grundschule und SBBZ) erprobt sind grundsätzlich für alle Menschen in unterschiedlichen Gruppierungen geeignet. Es macht Freude über die Materialien miteinander in die Glaubenskommunikation zu kommen.

Die Fortbildung ermutigt dazu, einen eigenen Glückskoffer zusammenzustellen, 12 Glückskarten mit Hintergründen und Umsetzungsideen bekommen Teilnehmende als Grundlage hierfür geschenkt. Trauerkoffer sind bereits etabliert, Glückskoffer dürfen sich noch verbreiten.

Referent:in: Martina Jäger, Seelsorgerin bei Menschen mit Behinderung, Rottenburg
                    Tobias Haas, Schuldekan für SBBZ und Inklusion

Leitung: Tobias Haas, Schuldekan für SBBZ und Inklusion

Zielgruppe: Lehrkräfte GHWRS, SBBZ

Anmeldeschluss: 09.04.2027


Anmeldung

Hinweis zum Versicherungsschutz

Ich bin darüber informiert, dass ein Anspruch auf gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Rahmen der geltenden Bestimmungen besteht, wenn für diese Veranstaltung die Genehmigung der Schulleitung bzw. Einrichtungsleitung vorliegt. Die Angebote des Religionspädagogischen Instituts sind aus rechtlicher Sicht „Fortbildungen anderer Träger“. Bei Teilnahme an einer durch die Schulleitung anerkannten Fortbildungsveranstaltung eines „anderen Trägers“ finden für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Unfallfürsorgebestimmungen der §§ 30 ff. BeamtVG Anwendung, für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis die §§ 539 ff. RVO. Lassen Sie deshalb die Anmeldebestätigung durch die Schulleitung / Einrichtungsleitung unterschreiben.

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